Autofahren in und durch Großbritannien / Norirland
Kraftfahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse sein und die Fahrerlaubnis auf Anfrage vorlegen können. Kraftfahrer aus den EU-Ländern benötigen keine zusätzliche Berechtigung oder Erweiterung für Fahrten durch Großbritannien. Die im Heimatland gültige Fahrerlaubnis berechtigt auch bei einem ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens zum Fahren in Großbritannien und Nordirland.
Allerdings wird für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine grüne Versicherungskarte als Versicherungsnachweis verlangt. Setzen Sie sich dazu bitte mit Ihrer Kfz.-Versicherung in Verbindung. Fahrer von Gespannen benötigen zwei grüne Versicherungskarten, eine für das Zugfahrzeug und eine den Anhänger.