Kraftstoff-, Gas-, Sauerstoff- und Luftbehälter/entzündliche Güter
Benzin & Diesel
Kanister mit Benzin oder Diesel dürfen in Passagierfahrzeugen nicht mitgeführt werden.
Gas Kraftstoff (LPG & LNG) inklusive Fahrzeuge mit Vielstoffmotoren und Hybridantrieb
Fahrzeuge angetrieben durch Autogas (LPG) und Flüssigerdgas (LNG -entweder komprimiert oder tiefgekühlt) dürfen auf unseren Fähren reisen. Die Zylinder müssen während der Fährüberfahrt geschlossen und gut befestigt im Auto verstaut sein. Dies gilt für Fahrzeuge von anerkannten Herstellern mit Standardvorgaben oder für Fahrzeuge bei denen nachgewiesen werden kann, dass die Umrüstung durch einen anerkannten Automechaniker durchgeführt und von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.
Gasflaschen (Butan und Propan) für den privaten Gebrauch (z.B. in Wohnwägen, Wohnmobilen, Campingausstattung)
Jedes Fahrzeug kann maximal 47kg Gas (ca. 3 Zylinder) laden. Der Gasstrom an den Zylindern muss abgeschaltet werden, solange das Fahrzeug auf dem Schiff ist. Die Zylinder müssen fern von Zündquellen und Wärme ausreichend gegen Bewegung gesichert werden.
Helium Gasflaschen inklusive Heißluftballon- und Ballonkünstlerausstattung
- Auto-/Kreuzfahrtfähren: Auf diesen Fähren ist es erlaubt Helium Gasflaschen mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme im Voraus angemeldet werden muss, sich die Anzahl der Gasflaschen auf 3 beschränkt und ein Gesamtgewicht von 47 kg nicht überschreiten darf.
- Schnellfähre Swift: Die Mitnahme von Helium Gasflaschen ist nicht gestattet.
Medizinischer Sauerstoff für den persönlichen Gebrauch
- Auto-/Kreuzfahrtfähren: Passagiere die auf einem unserer Kreuzfahrtfähren und in einem privaten Fahrzeug reisen dürfen maximal 6 Zylinder der Größe "F" (oder kleinere) gefüllt mit komprimierten Sauerstoff UN1072 laden. Passagiere müssen einen Brief ihres Arztes vorweisen können, der bestätigt, dass sie medizinischen Sauerstoff benötigen. Die Verantwortung, dass die medizinische Sauerstoffflasche in einwandfreiem Zustand ist, liegt beim Passagier. Bitte beachetn Sie, dass die Mitnahme des medizinischen Sauerstoffs im Voraus angemeldet werden muss und der Gebrauch nur in Raucherfreien Bereichen gestattet ist.
- Schnellfähre Swift: Die Mitnahme von medizinischem Sauerstoff ist nicht gestattet. Sauerstoffkenzentratoren dürfen jedoch mitgebracht werden
Taucher
- Auto-/Kreuzfahrtfähren: Es dürfen maximal 6 Gasflaschen der Größe „F“ oder kleiner mit UN1002 Pressluft, UN1072 Sauerstoff (verdichtet) oder UN3156 verdichtetes Gas, oxidierend, n.a.g. (Sauerstoff, Stickstoff) pro Fahrzeug transportiert werden. Alle Gasflaschen müssen am Check-in angemeldet werden. Es ist nicht gestattet weitere Gefahrengüter (z.B. Klasse 2.1 entzündliche Gase oder Klasse 3 entzündliche Flüssigkeiten) im selben Fahrzeug zu transportieren.
- Schnellfähre Swift: Die Mitnahme von Atemgasflaschen/Gasflaschen für den Tauchbetrieb ist nicht gestattet.
Andere Gase
Sollten Sie andere, als die oben aufgeführten Gase transportieren und eine unserer Fähren nutzen, so ist dies für einige Gase in Frachtfahrzeugen möglich. Kontaktieren Sie bitte unsere Irish Ferries Frachtabteilung, die Ihnen in diesem Fall weiterhelfen wird.
Heimwerkerbedarf und Hausrat
Es dürfen maximal 10 l entzündliche Farben und zügehöriger entzünlicher Malerbedarf sowie maximal 1 l in Gaskartuschen für Lötlampen, Schweißbrenner o.ä. pro Fahrzeug transportiert werden.
Feuerlöscher
Es darf 1 Feuerlöscher mit einem Maximalgewicht von 5 kg pro Fahrzeug, Wohnwagen oder Anhänger transportiert werden.
Feuerwerkskörper
Feuerwerkskörper für den persönlichen Bedarf sind in Irland verboten, daher gestattet es Irish Ferries diese in privaten Fahrzeugen zu transportieren.
Sollten Sie eine Lizenz zur Einfuhr von Feuerwerkskörpern besitzen z.B. für ein Fest, eine genehmigte Veranstaltung, setzten Sie sich bitte mit unserer Frachtabteilung unter +353 (0) 818 221560 in Verbindung. Weitere Infos finden Sie unter www.irishferriesfreight.com (englischsprachig)
Schwimmwesten und Leuchtfeuer (z.B. Seenotfackeln, Bengalische Feuer o.ä.)
Schwimmwesten und Leuchtfeuer gelten als gefährliche Güter . Ein Transport nach Ablauf des Gültigkeitsdatums ist nicht erlaubt.
Es dürfen maximal 6 Schwimmwesten und eine begrenzte Anzahl an Leuchtfeuern für den persönlichen Gebrauch pro Fahrzeug transportiert werden. Für nähere Infos kontaktieren Sie uns bitte zum Buchungszeitpunkt jedoch spätestens 7 Werktage vor Reiseantritt.
Gegenstände in persönlichen Handgepäckstücken
Persönliche Pflege- und Hygieneprodukte in unter Druck stehenden Behältern z.B. Haarspray, Deos, Rasierschaum dürfen im Gepäck transportiert werden.
Fußpassagiere und Reisegruppen mit/ohne Reisebus
Fußpassagieren und Reisegruppen ist es gestattet, Pflege- und Hygieneprodukte in Ihrem Gepäck zu transportieren. Gasbehälter/entzündliche Stoffe, wie oben genannt, sind nicht erlaubt – ausgenommen Passageire mit medizinischem Sauerstoff.