Beförderungsbedingungen

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Allgemeine Beförderungsbedingungen – 2019 

Bitte lesen Sie diese Beförderungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Buchung machen. Diese Beförderungsbedingungen enthalten gewisse Begrenzungen und Ausschlüsse unserer Haftung für Sie. Bitte beachten Sie besonders die Absätze zu den Ziffern 12-17 und 47. 

Diese Bedingungen beschränken nicht Ihre gesetzlichen Rechtsansprüche oder Ihre Wahl zur Inanspruchnahme von Rechtsmitteln.


Begriffserklärungen

1. In diesen Bedingungen verwenden wir folgende Begriffe stellvertretend für die hier beschriebenen Aussagen:

    • a) „Athener Übereinkommen“ bezeichnet die Übereinkunft zur Regelung der Beförderung von Passagieren und deren Gepäck über See, vereinbart in Athen 1974 mit den jeweils danach eingefügten Ergänzungen, Streichungen und Korrekturen einschließlich des Protokolls von 2002. Einen Link zur augenblicklich gültigen Fassung finden Sie hier, aber beachten Sie bitte, dass die Konventionen von Zeit zu Zeit geändert werden. Für den Beförderungsvertrag anwendbar sind die Athener Konventionen in ihrer jeweils zum Reisezeitpunkt gültigen Fassung.
    • b) „Unterbringung“  bezeichnet ein Bett in einer Kabine, einen reservierten Sitzplatz oder einen Sitzplatz in der Club Class.
    • c) „Reederei“ steht im folgenden für IRISH FERRIES, Ferryport, Alexandra Road, Dublin 1.
    • d) „Personen mit eingeschränkter Mobilität“ bezeichnet Personen im Verständnis der EU Verordnung 1177 / 2010.
    • e) „Haustier“ bezeichnet einen Hund oder eine Katze, der/die als Haustier gehalten wird und in Begleitung eines Passagiers reist.
    • f) „Fehler“ bezeichnet eine Handlung, Unterlassung, Versäumnis, Abweichung, Missachtung, Aufgabenverfehlung oder Vertragsbruch.
    • g) „Verletzung, Verlust oder Beschädigung“  umfasst jede Art von physischer Verletzung, Tod, Krankheit, geistiger Beeinträchtigung, Stressbelastung, Aufregung, Verärgerung, Eigentumsverlust, finanziellen Verlust, Folgeschäden und Unbequemlichkeiten.
    • h) „Gepäck“ folgt der Definition wie in den Athener Konventionen ausgeführt.
    • i) „Passagier“ folgt der Definition wie in den Athener Konventionen ausgeführt.
    • j) „Person“ bezeichnet natürliche oder juristische Personen.
    • k) „EU Verordnung 1170/2010“ bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenverkehr in ihrer jeweils letzten rechtsgültigen Fassung. Einen Link zur aktuellen Fassung finden Sie hier, aber beachten Sie, dass die Verordnung bis zum Beginn Ihrer Reise in Teilen umformuliert, ergänzt oder gekürzt werden kann.
    • l) Fahrplanmäßige Abfahrtszeit“ und „Fahrplanmäßige Ankunftszeit“ sind die Zeiten, die von der Reederei beworben oder in eigenen Publikationen angegeben werden und die zum Zeitpunkt der Buchung gültig sind oder bei Änderungen mit einer Benachrichtigungsfrist von 24 Stunden oder mehr dem Passagier im voraus bekannt gegeben wurden.
    • m) „Angestellte, Auftragnehmer, selbstständige Vertreter oder Vertragspartner der Reederei“ bezeichnen den Eigner des Schiffes, dessen Charterer, Vercharterer oder vertraglich vereinbarter Betreiber, der den gesamten Transport oder Teilstrecken im Auftrag der Reederei durchführt oder andere Leistungen im Auftrag der Reederei erbringt und umfasst im Fall, dass dieser eine juristische Person sein sollte.
    • n) „Ticketpreis“ ist der Betrag, der für den Transport von Fahrzeugen und Passagieren an die Reederei gezahlt wurde oder zu zahlen ist.
    • o) „Wertsachen“ bezeichnet Sachen, die in Artikel 5 der Athener Konventionen beschrieben sind.
    • p) „Fahrzeug“ umfasst jede Art von selbstfahrendem oder gezogenem Fahrzeug einschließlich PKW, Reisebussen, Kleinbussen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Anhängern, Motorrädern, Motorrollern oder Fahrrädern.
    • q) Die sprachliche Verwendung der Einzahl in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen schließt die sinngemäße Bedeutung für die Mehrzahl – und umgekehrt - ein.
    • r) Die sprachliche Verwendung des Maskulinum schließt die sinngemäße Bedeutung für das Femininum – und umgekehrt – ein.

 

2. Die Überschriften zu den folgenden Absätzen dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und Orientierung und haben keine bindende Wirkung.

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Allgemeine Buchungs- und Beförderungsbedingungen

3. Die Reederei ist nicht Teil einer gemeinsamen Transportkette oder Verkehrsträgerschaft. Passagiere, einschließlich Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen, sowie deren Gepäck werden ausschließlich nach diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen zur Beförderung mit der Reederei angenommen. Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten als zwischen dem Passagier und der Reederei für die Beförderung vereinbart und sind damit Grundlage des Beförderungsvertrages.

4. Jede Person, die für eine andere Person oder eine Gruppe anderer Personen eine Buchung bei der Reederei vornimmt, bestätigt, dass ihr die Vollmacht erteilt wurde, die Buchung für eine andere Person oder Personengruppe abzuschließen und dass jede Person, für die vertretungsweise in Vollmacht gehandelt wird, zuvor diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen, einschließlich der Umbuchungs-und Stornierungsgebühren, gekannt und ihnen zugestimmt hat.

5. Ohne Zustimmung zu diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen, einschließlich der Umbuchungs-und Stornierungsgebühren, ist keinem Passagier der Antritt einer Überfahrt mit der Reederei gestattet, unabhängig davon, ob die Buchung durch den Passagier selbst getätigt wurde oder er/sie eine andere Person damit beauftragt hat.

6. (a) Passagiere mit Behinderung werden gebeten, der Reederei zusammen mit der Buchung, in jedem Fall aber nicht später als 48 Stunden vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit anzugeben, dass ihre Mobilität eingeschränkt ist oder sie in anderer Weise beeinträchtigt sind und in welcher Art sie einer besonderen Art der Schlaf- oder Ruheunterbringung, medizinischer Geräte oder anderweitiger Hilfestellung benötigen).

(b) Where the need is not known at the time of booking, notification shall be made at the earliest opportunity and in any event not later than 48 hours before the Scheduled Departure Time where possible.

(c) Die Reederei ist auch darüber zu informieren, wenn Passagiere mit Behinderungen Assistenzhunde mit sich führen. Diese Mitteilung kann der Reederei auch unter Nennung der jeweiligen Buchungsnummer per eMail oder SMS aufgegeben werden.

7. Die Reederei behält sich das Recht vor, Buchungen aus den nachfolgend aufgeführten Gründen abzuweisen oder das Betreten des Schiffes für jede Person, einschließlich Menschen mit Behinderungen, aus einem der folgenden Gründe zu verweigern:

  • (i) Wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist und wenn eine Abweisung notwendig ist, um Sicherheitsanforderungen und Auflagen der Seefahrtbehörden, anderer nationaler oder internationaler Aufsichts-und Sicherheitsorgane oder Gewerkschaften entsprechen zu können oder
  • (ii) Wenn es die Hafen- Terminal oder Schiffseinrichtungen nicht erlauben, Passagiere, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sicher und komfortabel auf das Schiff kommen zu lassen oder im Zielhafen an Land gehen zu lassen oder wenn Sicherheit und Komfort für sie auf der Überfahrt nicht gewährleistet werden können. Wenn solche Umstände eintreffen sollte, kann die Reederei darauf bestehen, dass Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität von Personen begleitet werden, die die ihnen erforderlichenfalls helfen.

8. Ausschließlich Direktoren der Reederei haben das Recht, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen ganz oder in Teilen zu ändern, anzupassen, zu erweitern oder Streichungen vorzunehmen. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen gelten als nicht vorgenommen, so lange sie nicht von einem Direktor der Reederei schriftlich formuliert und durch dessen Unterschrift bestätigt wurden.

9. Jeder Paragraph dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen ist für sich genommen gültig und im Rechtsverhältnis zwischen Reederei und Passagier anwendbar. Für den Fall, dass ein einzelner Paragraph dieser Allgemeinen Beförderungen ganz oder in Teilaussagen von einem Gericht als unwirksam entschieden werden sollte, so ist dieser Paragraph als null und nichtig anzusehen.  Alle übrigen Paragraphen bleiben unverändert gültig.

10.
(a) Für diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gilt die Rechtsprechung nach den Gesetzen der Republik Irland.

(b) Für Streitigkeiten zwischen dem Passagier und der Reederei gelten die Gesetze der Republik Irland nur in so weit, als nicht nach den Athener Konventionen zu urteilen ist. Ein Passagier, der sich in Streitfällen auf die Athener Konventionen berufen möchte, hat seine Ansprüche entsprechend dem Artikel 17 der Athener Konventionen vorzubringen.

Reisedokumente

11.

(a) Es liegt allein in der Verantwortung des Passagiers, alle erforderlichen Dokumente in rechtsgültiger Form mit sich zu führen, die bei Einreise in das Zielland oder bei Ausreise aus dem Abreiseland zur Vorlage verlangt werden. Der Besitz der vorgeschriebenen, rechtsgültigen Dokumente für die Aus-und Einreise von Personen und Sachen aus dem Abreise- bzw. in das Einreiseland ist Voraussetzung für das Betreten des Schiffes im Abfahrtshafen.

(b) Die Reederei oder ihre Vertreter sind berechtigt, Reise- Aus-und Einreisedokumente einzusehen und auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

(c) Auch wenn eine gültige Buchung getätigt und die Überfahrt bezahlt worden ist, ist die Reederei berechtigt, Passagieren die Überfahrt zu verweigern, wenn sie keine der unter (a) aufgeführten Dokumente vorgelegen wollen oder können oder die vorgelegten Dokumente nicht gültig sind. In Fällen, in denen die Aus- oder Einreise aus dem Abfahrtsland bzw. in das Zielland verweigert wird, wird der bereits bezahlte Fahrpreis nicht erstattet. Darüber hinaus ist die Reederei berechtigt, von dem Passagier die Erstattung aller Kosten und Geldstrafen zu verlangen, die der Reederei wegen fehlender oder ungültiger Dokumente des Passagiers entstanden sind oder die der Reederei aus diesem Grund behördlicherseits auferlegt werden.

(d) Jeder Passagier, der sich,  aus welchem Grund auch immer,  weigert, das Schiff im Zielland zu verlassen oder dem die Einreise in Zielland verweigert wird, ist verpflichtet, der Reederei  die daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.

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Haftung der Reederei

12.

Für alle durch Reederei zugesagten und mit ihr durchgeführten Beförderungen über See gilt das Athener Übereinkommen als Bestandteil dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen, ausgeführt in Paragraph 8, Artikel 1. Sofern ein Passagier körperliche Verletzungen oder Verlust oder Beschädigung seines Reisegepäcks anzeigt, die auf einen Fehler der Reederei oder ihrer Erfüllungsgehilfen vor oder im Anschluss an die Beförderung durch die Reederei zurückzuführen sein sollen, so hat die Reederei das Recht, sich auf die Artikel 5 bis einschließlich 16 des Athener Übereinkommens zu berufen.

13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN - Jede Haftung seitens der Reederei unterliegt den Ausnahmeregelungen, Entlastungen und Haftungseinschränkungen der Athener Übereinkunft. Im Speziellen (im Fall von Schäden an oder Verlust eines Fahrzeuges oder anderen Gepäckstücken) wird auf die Reduktion des vollen Betrages hingewiesen, zulässig nach Artikel 8, Paragraf 4 der Athener Übereinkunft.

Die Athener Übereinkunft (zusammen mit anderen gesetzlichen Bestimmungen) beschränkt die Haftung der Reederei im Falle des Todes oder Körperverletzung eines Passagiers, sowie für Verlust von oder Schaden an Gepäckstücken (dies beinhaltet Fahrzeuge) auf Vorfälle, welche nachweislich Schuld der Reederei, ihrer Angestellten oder Agenten, sofern diese gemäß ihres Arbeitsverhältnisses gehandelt haben, sind. Besagte Übereinkunft verfügt auch über spezielle Bestimmungen zu Wertgegenständen. Die Reederei übernimmt für diese keine Haftung, abgesehen von Wertgegenständen, welche der Reederei zum Grund der sicheren Verwahrung übergeben wurden (die Reederei hat das Recht, eine solche Vereinbarung zur sicheren Verwahrung gemäß alleinigen Ermessens nicht einzugehen), in welchem Fall die Reederei gemäß der Bestimmung der Athener Übereinkunft haftbar ist. Besagte Übereinkunft setzt voraus, dass Gepäckstücke unbeschadet übergeben wurden, es sei denn der Reederei wurde folgendes schriftlich mitgeteilt: (i) offensichtlicher Schaden vor oder nach dem Zeitpunkt der Ausschiffung oder der Rücklieferung oder (ii) nicht offensichtlicher Schaden, Verlust innerhalb von 15 Tagen nach dem Zeitpunkt der Ausschiffung oder Rücklieferung oder zu dem Zeitpunkt, an dem eine Rücklieferung erfolgt sein sollte.

14. Für Behinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen ist die Reederei haftbar für: Ersatz- oder Reparaturkosten, welche auf Grund eines Verlusts von oder Schaden an Mobilitätshilfen oder sonstiger Ausstattung, welche von diesen Personen genutzt wird, entstanden sind, sofern der Vorfall, welcher zum Verlust oder Schaden geführt hat, Schuld oder Versäumnis der Reederei war und Artikel 4 der Athener Übereinkunft nicht greift.

15. Vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Bestimmungen in diesen Beförderungsbedingungen und anderem zutreffendem Recht ist die Reederei unter keinen Umständen haftbar für Verlust von oder Schaden an Gepäckstücken oder Fahrzeugen.

16. Nichts in diesen Beförderungsbedingungen darf als Aufhebung, Einschränkung oder Minderung  der Rechte der Reederei oder ihrer Erfüllungsgehilfen interpretiert werden, was einen Ausschluss der Haftungsbeschränkung für die Reederei oder vertraglich vereinbarter Betreiber von Schiffen oder anderen Personen gemäß jeglicher Gesetzesbestimmungen oder Rechtsgrundsätze für den Gültigkeitszeitraum dieser Beförderungsbedingungen zulassen würde.

Weiterhin stehen der Reederei bezüglich jedes Passagiers oder Gepäckstückes, welcher/-s auf ihrem Schiff befördert wird, die gleichen Rechte und Beschränkungen zu, welche Besitzern und Pachtvertragsinhabern gemäß jeglicher Gesetzesbestimmungen oder Rechtsgrundsätze zustehen. Ergänzend dazu stehen der Reederei auch die Rechte, Ausnahmen von und Haftungsbeschränkung, Einreden und Immunitäten zu, welche von diesen Beförderungsbedingungen gewährt werden. Haftung von Angestellten, Agenten und unabhängigen Vertragspartnern.

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Haftung von Angestellten, Agenten und unabhängigen Vertragspartnern

17. Alle Rechte und Ausnahmen von Haftungsbeschränkungen, Einreden und Immunitäten jeglicher Art , diein diesen Beförderungsbedingungen erwähnt sind, gelten auch für alle Angestellten, Agenten und unabhängigen Vertragspartner der Reederei, während diese in oder in Verbindung mit ihrem Arbeitsverhältnis oder einem anderem, greifenden Vertrag handeln.

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 Verantwortlichkeiten der Passagiere 

18. Passagiere müssen sich zu jedem Zeitpunkt nach jeder zulässigen Anweisung richten, welche von oder im Auftrag des Kapitäns oder einer der Offiziere oder von jedem anderen Angestellten oder Agenten der Reederei kommt.

19. Jeder Passagier verpflichtet sich, dass weder er selber, noch sein Gepäck (inklusive jedes Fahrzeuges) noch jedes Kind oder Haustier, welches ihn begleitet, eine Gefahr für, Verletzungen an, Verlust von oder Schaden an der Reederei oder ihres Besitzes oder jeder anderen Person oder Besitz darstellt oder zufügt.

20. ollte die Reederei für einen Passagier medizinische Versorgung in jeglicher Form zur Verfügung  stellen oder in Anspruch nehmen müssen, ist der Passagier auf Nachfrage zur Erstattung der für die Reederei entstandenen Kosten für diese Versorgung verpflichtet.

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Beförderung durch Dritte oder im Auftrag Drittee

21. Sollte ein Passagier durch einen Vertrag, Buchung oder Umbuchung mit der Reederei mit einer anderen Reederei reisen, so gelten trotz allem diese Beförderungsbedingungen. Ebenso gelten diese Beförderungsbedingungen wenn ein Passagier durch eine Buchung mit einer anderen Reederei mit dieser Reederei reist.

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Abgesagte oder verspätete Überfahrtens

22. Passagiere werden auf die Regelungen der EU-Verordnung 1177 / 2010 hingewiesen, die sich von Zeit zu Zeit ändern können. Die Regulation ist abrufbar unter::
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:334:0001:0016:DE:PDF

23. Die Reederei wird Passagiere sobald wie möglich über eine abgesagte oder verspätete Überfahrt informieren, in keinem Fall später als 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit. Bei verspäteten Abfahrten werden die Passagiere außerdem über die neue, erwartete Abfahrts- und Ankunftszeit unterrichtet, sobald der Reederei diese Information vorliegt. Sollte ein Passagier durch eine verspätete oder abgesagte Überfahrt eine anschließende Beförderung verpassen, wird die Reederei ihn in über mögliche alternative Verbindungen informieren. Diese Informationen zu  abgesagten oder verspäteten Überfahrten werden, soweit möglich, auch in einem zugänglichen Format für Behinderte oder Personen mit Mobilitätseinschränkung zur Verfügung gestellt.

24. Wenn die Reederei Grund zur Annahme hat, dass eine Überfahrt abgesagt oder mehr als 90 Minuten verspätet sein wird, stellt sie den Passagieren, die im Abfahrtsterminal warten, kostenfrei Snacks, Mahlzeiten oder Erfrischungen, in einer angemessenen Relation zur Wartezeit kostenfrei zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass Snacks, Mahlzeiten oder Erfrischungen in zumutbarer Zeit angeliefert werden können. Solange eine abgesagte oder verspätete Überfahrt sich nicht auf Grund von Wetterbedingungen, die den sicheren Einsatz des Schiffes gefährden, ergibt, stellt die Reederei den wartenden Passagieren im Abfahrtsterminal eine Unterkunft zur Verfügung, sofern dies physisch möglich ist. Ob solche gefährliche Wetterbedingungen vorliegen entscheidet der Kapitän, als der für die Sicherheit des Schiffes Alleinverantwortlicher. Diese, der Situation angemessene, Unterkunft ist für die Passagiere während der Wartezeit kostenfrei. Die Unterkunft befindet sich entweder an Bord des Schiffes oder an Land. Eine Unterkunft an Land beinhaltet den Transport zu der Unterkunft, sofern nötig und wenn der Passagier durch die Absage oder Verspätung der Überfahrt eine oder mehrere Nächte als von ihm geplant in dieser Unterkunft verbringen muss. Eine Unterkunft an Land darf insgesamt nicht mehr als € 80,00 kosten, mit einem maximalen Aufenthalt von 3 Nächten.

25. Wenn die Reederei Grund zur Annahme hat, dass eine Überfahrt abgesagt oder gegenüber der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit um mehr als 90 Minuten verspätet sein wird, wird sie den Passagieren folgende Optionen zur Auswahl geben: 

(a) Eine alternative Strecke zum Zielort, unter vergleichbaren Bedingungen (diese sind in diesen Beförderungsbedingungen festgelegt), zum frühestmöglichen Zeitpunkt und zu keinen zusätzlichen Kosten für die Passagiere oder
(b) Erstattung des Ticketpreises (und wo zutreffend, eine frühestmögliche, kostenfreie Rückreise zum ersten Abfahrtsort). Die Erstattung des Ticketpreises wird im Verhältnis zu den nicht angetretenen Teilen und zu den bereits angetretenen Teilen der Reise (welche für die vorab geplante Reise der Passagiere hinfällig geworden sind) berechnet.
Passagiere mit einem Ticket für eine verspätete oder abgesagte Überfahrt von Frankreich nach Irland oder Irland nach Frankreich, die stattdessen via Großbritannien reisen möchten, müssen eine Erstattung des Ticketpreises fordern und können, nach Verfügbarkeit, eine neue Buchung via Großbritannien („Landbridge“ –Buchung) abschließen.

Die Erstattung des Ticketpreises erfolgt innerhalb von 7 Tagen in bar, per Überweisung oder Scheck. Alternativ kann eine gleichwertige Erstattung des Ticketpreises auch in der Form von Gutscheinen und/oder anderen Leistungen (mit flexiblen Konditionen bezüglich Gültigkeitszeitraum und Zielort) erfolgen. Dieser Alternative muss der Passagier jedoch zustimmen.

Wenn sich der Passagier für eine Alternativstrecke entscheidet, wird die Originalbuchung storniert und der Passagier darf, nach Verfügbarkeit, eine neue Buchung für die Alternativstrecke abschließen. Diese ersetzt als neuen Vertrag den Vertrag der Originalbuchung

26. Die Passagiere haben, ohne das Recht auf ihren Transport zu verlieren, gegenüber der Reederei einen Anspruch auf Erstattung, wenn sich durch eine verspätete Überfahrt eine Verspätung an ihrem Zielort ergibt. Dieser Anspruch unterliegt folgenden Voraussetzungen: Die Verspätung oder Absage der Überfahrt resultiert nicht aus für den Betrieb des Schiffes gefährlichen Wetterbedingungen (ob solche gefährliche Wetterbedingungen vorliegen entscheidet der Kapitän welcher in diesem Fall die höchste Befehlsgewalt hat) oder sie ergibt sich nicht durch außergewöhnliche Umstände, welche auch durch alle zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden konnten. Das Recht auf Anspruch erlischt, wenn keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt ist (bspw. besteht kein Anspruch auf Erstattung wenn die Verspätung auf Grund von den oben erwähnten gefährlichen Wetterbedingungen entsteht).

Der Mindestbetrag einer Erstattung beträgt 25% des Ticketpreises und wird in folgenden Fällen gezahlt: (i) mindestens 1 Stunde Verspätung bei einer planmäßigen Gesamtreisedauer von bis zu 4 Stunden (ii) mindestens 2 Stunden bei einer planmäßigen Gesamtreisedauer von mehr als 4 bis zu maximal 8 Stunden (iii) mindestens 3 Stunden bei einer planmäßigen Gesamtreisedauer von mehr als 8 bis zu maximal 24 Stunden oder (iv) 6 Stunden bei einer planmäßigen Gesamtreisedauer von mehr als 24 Stunden. Eine Erstattung von 50% des Ticketpreises erfolgt, wenn die Verspätung mehr als das Doppelte, was in (i) – (iv) angegeben ist, beträgt.
Die Erstattung wird im Verhältnis zum Ticketpreis errechnet. In diesem Fall werden Extras, wie beispielsweise Kabinen, Mahlzeiten, Club Class, Speedy Exit oder Hundezwinger, nicht hinzugerechnet. Sollte es sich um Hin- und Rückreise in einer Buchung handeln, wird die Erstattung bei verspäteter Ankunft bei entweder der Hin- oder der Rückreise nach der Hälfte des Ticketpreises berechnet.

Es gibt keine Erstattung, wenn der Passagier vor dem Ticketkauf (dies beinhaltet Zahlung aller Gebühren von Seiten des Passagiers) von der Verspätung oder Absage in Kenntnis gesetzt wurde, oder die Verspätung oder Absage durch den Passagier selbst verursacht wurde.

Wenn Erstattungsanspruch besteht, wird dieser innerhalb eines Monats, nachdem ein vollständig ausgefülltes Formular zur Erstattung zugesandt wurde, bezahlt. Die Erstattung kann, je nach Wunsch des Passagiers, in der Form von Gutscheinen oder Geld erfolgen

27. Die Reederei, der Kapitän, jeder Offizier oder Agent der Reederei darf (ungeachtet jeglicher im Voraus abgeschlossener Buchungen) den Transport eines Passagiers oder Gepäckstückes für jede Überfahrt ablehnen.  Gründe dafür können die Wahrung der Sicherheit des Schiffes, eines Eigentums an Bord des Schiffes, die Sicherheit oder der Komforts der anderen Passagiere, Angestellten, Agenten oder unabhängigen Vertragspartner der Reederei sein, welche entweder direkt oder indirekt mit der betroffenen Überfahrt in Verbindung stehen. In diesem Fall hat der Passagier keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung in jeglicher Form, mit Ausnahme des Fahrpreises oder Zuschläge und Gebühren im Zusammenhang mit dieser Überfahrt, welche bereits gezahlt worden sind.

28. Die Reederei und/oder die Schiffsleitungen sind berechtigt: Gepäckstücke/Fahrzeuge an Deck oder in jedem anderen Teil des Schiffes zu befördern / die Überfahrt mit oder ohne allen gebuchten Passagiere und Gepäckstücke durchzuführen / eine Überfahrt mit oder ohne Lotsen durchzuführen /Probefahrten zur Kompensierung der Kompasse zu unternehmen /Transport von Waren jeglicher Art, gefährlich oder nicht / eine Werft anzulaufen, mit oder ohne Passagiere oder Gepäckstücke an Bord / Schleppen von oder zur Hilfestellung für andere Schiffe oder das Schiff selbst schleppen zu lassen, - das An- und Ablegen in Häfen außerhalb des angekündigten Fahrplans aus erforderlichen Gründen, so oft wie notwendig und in jeglicher Reihenfolge; entweder auf, nicht auf, kurz vor oder hinter den Endhäfen der Überfahrt, der fahrplanmäßigen oder der beworbenen Route, wenn dieses durch begründete Sachverhalte unter aktuellen Umständen notwendigerweise erforderlich ist.

29. Die Reederei und die Schiffsleitung sind berechtigt, aus begründeten Sachverhalten, die eine angemessene Inanspruchnahme dieser Rechte durch aktuelle Umstände notwendigerweise erfordern,

  • (i) Passagiere, Fahrzeuge oder Gepäckstücke zu einem Hafen, welcher nicht der vereinbarte Zielhafen ist, zu befördern, ungeachtet ob das Schiff den vereinbarten Zielhafen zuvor bereits angelaufen und/oder Passagiere, Fahrzeuge oder Gepäckstücke dort entladen hat;
  • (ii) Passagiere, Fahrzeuge oder Gepäckstücke zurück zum Zielhafen oder zum Einschiffungshafen zu befördern;
  • (iii) die ersatzweise Beförderung von Passagieren, Fahrzeugen oder Gepäckstücken auf (im Falle von Gepäckstücken auf das Deck) mit einem andere Schiff anzuordnen und/oder durchzuführen;
  • (iv) Passagiere, Fahrzeuge und Gepäckstücke an Land zu verbringen; oder
  • (v) Gepäckstücke in jeglichem Hafen aufzubewahren und in Berücksichtigung der aktuellen Umstände Passagiere, Fahrzeuge oder Gepäckstücke, ungeachtet der Route oder des Transportmittels, zum Zielhafen zu befördern.

Keiner der oben benannten Punkte stellt einen Anspruch auf Erstattung durch Rückzahlung des Fahrpreises oder damit zusammenhängender Gebühren oder ähnliches an die Reederei dar. Eine Erstattung kann nur unter den Voraussetzungen der Punkte 25. und 26. erfolgen.

30. Unbeschadet der Gültigkeit jeglicher anderer Bestimmungen aus diesen Beförderungsbedingungen, sind die Reederei und die Schiffsleitungen berechtigt oder verpflichtet, den Gesetzen, Anweisungen und Ratschlägen folgender nachzukommen: Regierungen, Ministerien oder jeglicher Person, welche auf Anweisung dieser Regierung oder einem Teil der Regierung handelt oder zu handeln behauptet / Kommissionen oder Personen, welche unter Kriegsbedingungen das Recht besitzen, Anweisungen oder Ratschläge zu Abfahrt, Ankunft, Fahrtstrecke, Anlaufen oder Auslaufen von oder zu Ladehäfen oder Entladehäfen, Stillstand, Umladung, Entladung, Zielhafen oder andere Anordnungen zu geben. Waffen oder Munition zu befördern, sowie bewaffnet oder unbewaffnet zu fahren.

31. Die Ausübung dieser oder anderer, in diesen Beförderungsbedingungen zugestandene Rechte, in Einklang mit diesen Bestimmungen, stellt keine Abweichung vom Beförderungsvertrag oder Bruch dieses zwischen der Reederei und dem Passagier dar, sondern ist Teil im Umfang der gebuchten Reise. Passagiere, Fahrzeuge oder Gepäckstück welcher/-s durch Ausübung dieser Rechte beeinträchtigt werden, unterliegen zu jeder Zeit den Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen.

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Tickets und Fahrtkostenentgelte

32. Jeder Passagier muss auf Nachfrage durch einen Angestellten der Reederei eine gültige Buchungsreferenz angeben oder eine gültige ausgedruckte E-Buchungsreferenz vorweisen. Sollte der Passagier auf Nachfrage durch einen Angestellten der Reederei keine gültige Buchungsreferenz nachweisen können, ist er in der Zahlungspflicht und muss der Reederei unverzüglich den Fahrpreis für die von ihm gewünschte Überfahrt zahlen bzw. für alle Überfahrten, welche der Passagier fahren möchte. Die Reederei ist nicht verantwortlich, wenn der Passagier keine gültige Buchungsreferenz angeben beziehungsweise vorweisen kann. Ersatzkosten müssen basierend auf dem tagesaktuellen Fahrpreis, der am Tag der Ersatzkostenzahlung anfällt, bezahlt werden.

33. Kabinenunterbringung und Fahrzeugstellplätze für Passagiere, Gepäckstücke und Fahrzeuge sind auf dem Schiff begrenzt und können auf der gebuchten Überfahrt nur bei Verfügbarkeit angeboten werden. Eine frühzeitige Reservierung wird dringend empfohlen! Dies ist der Fall ungeachtet jeglicher Information, die von der Reederei veröffentlicht wird bezüglich dem spätesten Check-In Zeitpunkt vor der Abfahrt für Überfahrten oder andere Dienstleistungen.

34. Sofern nichts anderes bestimmt wurde, müssen Fahrtentgelte und jegliche anderen Gebühren gemäß den Buchungsbedingungen bezahlt werden. Gebühren für Kabinen oder Schlafplätze müssen bei Buchungsabschluss gezahlt werden.

35. Die Reederei ist berechtigt, Fahrpreise und Gebühren in selbst ausgewählten Währungen zu veröffentlichen und diese Fahrpreise und Gebühren ohne Ankündigung zu ändern. Wenn ein Fahrpreis oder eine Gebühr zum Zeitpunkt der Buchung nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, ist der Ticketkauf nicht abgeschlossen. Dieser ist nur abgeschlossen, wenn alle Fahrpreise und Gebühren vollständig bezahlt wurden. Sollte es zu einer Anzahlung oder einer Teilzahlung gekommen sein, dient diese lediglich der Platzreservierung auf einer Abfahrt. Eine Anzahlung oder Teilzahlung stellt keinen Ticketkauf dar. Sollte irgendein Fahrpreis oder irgendeine Gebühr zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht oder nicht vollständig bezahlt worden sein, so ist der zum Zeitpunkt der Zahlung fällige Fahrpreis oder die Gebühr der dann tagesaktuellem Stand erhobene Wert.

Wenn ein Fahrpreis oder eine Gebühr 3 Monate oder mehr vor dem Datum der frühesten gebuchten Überfahrt bezahlt wurde, behält sich die Reederei das Recht vor, von dem Passagier eine Nachzahlung zu fordern. Diese potenzielle Nachforderung resultiert aus Wechselkursschwankungen von in diesem Fall relevanten Währungen oder einer Erhöhung der Betriebskosten auf Seiten der Reederei. Eine solche Nachforderung findet ungeachtet der vom Passagier bisher getätigten Zahlungen statt, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Zahlung die vollständigen Fahrpreise und Gebühren für die getätigte Buchung waren. Sollte ein Passagier mit einer solchen Nachforderung nicht einverstanden sein, kann er/sie die Buchung kündigen.

36. Angebote an Ermäßigungen von Fahrpreisen oder Gebühren, welche den Fahrpreis unter den vollen Standardtarif der Reederei reduzieren und von Zeit zu Zeit von der Reederei durch Bekanntmachungen und Veröffentlichungen beworben werden, unterliegen speziellen Einschränkungen bezüglich Verfügbarkeit oder anderem. Fahrpreise und Gebühren, die von der Reederei veröffentlich wurden (auch im Zusammenhang in Kombinationstarifen mit anderen Reedereien) beinhalten nicht die Beförderung von Passagieren und deren Gepäckstücken von Fährterminals zu Zugbahnhöfen oder –Haltestellen, oder Busbahnhöfen oder -Haltestellen (oder andersherum) Diese Beförderung muss vom Passagier selbst arrangiert und bezahlt werden

37. Der Fahrpreis eines erwachsenen Passagiers beinhaltet jegliches Kleinkind bis zu einem Alter von unter 4 Jahren, welches in Begleitung eines Erwachsenen reist. Dieses Kleinkind muss jedoch in der Gesamtzahl der gebuchten Passagiere enthalten sein. Sofern mit der Reederei nicht anders vereinbart, müssen Kinder bis zu dem Alter von 16 Jahren von einem verantwortlichen, erwachsenen Passagier begleitet werden

38. Reservierungen für Schlafplätzen/Kabinen/Club Class sind nur gültig, wenn der Passagier dafür eine gültige Buchungsreferenz oder gültige ausgedruckte E-Buchungsreferenz für die betroffene Überfahrt nachweisen kann. Reservierungen für Schlafplätze/Kabinen/Club Class dürfen nicht später als zu der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit in Anspruch genommen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt  verfällt die Reservierung ohne Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistung. Die Reederei darf in einem solchen Fall die reservierten Schlafplätze/Kabinen/Club Class an andere Passagiere vergeben.

39. Alle Beurteilungen von Erstattungsanträgen und die nach abgesagten Überfahrten erstatteten Beträge oder Erstattungen ungenutzter Tickets unterliegen allein dem Ermessen der Reederei.

40. Die Passagiere müssen sich innerhalb des Zeitraums zum Check-in melden und an Bord gehen, der von der Reederei durch Informationen, Veröffentlichungen oder Durchsagen bekannt gegeben wird. 

Sollten die Passagiere den Check-In und das Boarding bis zu diesem Zeitpunkt nicht schaffen, hat die Reederei das Recht, Reservierungen ohne Erstattungsanspruch seitens des Passagiers als storniert zu betrachten.

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Gepäck

41. Jeder Passagier hat folgendes Freigepäck:

(a) Passagiere mit Fahrzeugen sind zu soviel Freigepäck berechtigt, wie sie sicher in oder auf ihrem Fahrzeug verstauen können, gemäß den Richtlinien aus Punkt 47..

(b) Passagiere ohne Fahrzeug sind zu so viel Freigepäck berechtigt, wie sie selber sicher und komfortabel tragen können. Jegliches Gepäck, welches Handgepäckgröße übersteigt (ähnlich wie bei Fluglinien), muss eingecheckt werden.

(c) Tagestrippassagiere ohne Fahrzeug sind lediglich zu freiem Handgepäck berechtigt. Gepäck, welches zusätzlich zu dem Freigepäck der Passagiere mit Fahrzeugen anfällt, darf befördert werden, jedoch nur nach Platzverfügbarkeit auf dem Autodeck.

Jegliches Gepäck, ob es sich um Freigepäck oder nicht handelt ist irrelevant, unterliegt diesen Bestimmungen. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn sich das Gepäck in einem/-r Gepäckraum, Schließfach, Kabine, Autodeck oder öffentlichen Bereich befindet. Ob diese Räume durch einen Angestellten oder Agenten der Reederei be- oder überwacht werden ist hier irrelevant. Der Passagier ist für den Transport auf und von Bord seines Gepäcks selbst zuständig, bis auf eingechecktes Gepäck.

42. Haustiere werden zu den von der Reederei bekanntgegebenen Tarifen befördert. Mit Ausnahme von registrierten Assistenzhunden sind Tiere in den Passagierkabinen nicht erlaubt. Sie müssen während der Überfahrt entweder in den Fahrzeugen verbleiben oder in einem Zwinger an Bord. Die Zwinger sind in begrenzter Zahl verfügbar. Wir ein Zwinger gewünscht, muss der Wunsch bei der Buchung angegeben werden.

Domestic Animals (except registered guide dogs) are not permitted in Passenger accommodation and must be left in Vehicles or by special arrangement with the Carrier and subject to availability of space placed in kennels on board. Der Passagier befördert das Haustier auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingeweisen, dass die Reederei, ihre Angestellten, Agenten oder unabhängige Vertragspartner keine Haftung für jede Art von Verletzung, Verlusten oder Schäden von, durch oder an Haustieren übernimmt.

Der Passagier befördert das Haustier auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingeweisen, dass die Reederei, ihre Angestellten, Agenten oder unabhängige Vertragspartner keine Haftung für jede Art von Verletzung, Verlusten oder Schäden von, durch oder an Haustieren übernimmt. Für alle Haustiere muss ein Haustierpass vorgelegt werden können, wenn auf bestimmten Routen eine Haustierpass verlangt wird (so z.B. auf den Routen Frankreich-Irland und Irland-Frankreich). Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sicherzustellen dass alle nötigen Voraussetzungen für den Zielhafen erfüllt sind. Ansonsten darf keine Beförderung des Haustieres stattfinden. Weiterhin muss der Passagier alle Gesetze, Regeln und Bestimmungen für die Einreise von Haustieren im Zielhafen befolgen. Der Passagier ist verpflichtet, die Reederei, ihre Angestellten, Agenten und unabhängigen Vertragspartner zu entschädigen, sollte ein Nicht-Befolgen der Gesetze, Regeln, und Bestimmungen für die Einreise von Haustieren am Zielhafen Folgen nach sich ziehen. In allen übrigen Fällen dürfen Haustiere unter Einhaltung dieser Bedingungen befördert werden.

43. Kein Passagier darf gefährliches, explosives oder entflammbares Gepäck, oder Gepäck oder Gegenstände in Gepäckstücken, welches durch Gesetze, Regeln oder Bestimmungen verboten sind, an Bord bringen. Er darf die Beförderung eines solchen Gepäcks auch nicht auslösen oder zulassen. Eine nicht vollständige Auflistung von verbotenen Gegenständen ist auf der Website www.irishferries.com einsehbar. Jegliches solches Gepäck, welches, ungeachtet obigem, an Bord gebracht wurde, darf nach Ermessen der Reederei oder des Kapitäns an irgendeinem Ort abgeladen, zerstört, unschädlich gemacht oder in sonstigem Umfang entsorgt werden. Dies kann zu jeder Zeit, ohne Ankündigung oder Erstattung für den Passagier geschehen. In allen übrigen Fällen wird Gepäck unter diesen Bedingungen befördert. Passagiere mit Wohnmobilen, Wohnwagen oder Campingbussen, in welchen Haushaltsgeräte angeschlossen sind, müssen vor der Abfahrt des Schiffes und während der gesamten Überfahrt sicherstellen, dass die Gaszufuhr zu diesen Geräten vollständig abgestellt und getrennt ist.

44. Die Reederei ist berechtigt, Passagiere, Fahrzeuge oder Gepäck (aus Sicherheits- oder anderen Gründen zu durchsuchen. Der Passagier muss einem solchen Antrag zur Durchsuchung durch Angestellte, Agenten oder unabhängige Vertragspartner der Reederei zustimmen.

45. Jegliche Frachtgüter, bis auf begleitetes Gepäck, Fahrzeuge und Haustiere, akzeptiert und befördert die Reederei nur zu ihren Standardbestimmungen für den Frachttransport. Dieser ist zurzeit in den Bekanntmachungen und Veröffentlichung der Reederei zu finden und nach diesen gültig. Unbeschadet der vorangehenden allgemeinen Bemerkungen beinhalten Frachtgüter, auf welche dieser Punkt zutrifft, jegliches unbegleitetes Gepäck und Fahrzeuge, vorgeschicktes Gepäck (welches einer Person gehört, die selber zu einem späteren Zeitpunkt reist), Tiere (außer Haustiere) und Transportfahrzeuge (ob beladen oder nicht beladen oder begleitet oder unbegleitet ist egal). Absender solcher waren müssen vor der Verschiffung einen Frachtbrief/Versandschein beantragen und erhalten.

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Fahrzeuge

46. Während der Überfahrt müssen Fahrzeuge abgeschlossen, die Handbremse angezogen und der 1. Gang eingelegt oder das Fahrzeug in Parkstellung sein. Zugang zu den Fahrzeugen ist während der Überfahrt nicht gestattet. Die Kraftfahrstofftanks dürfen während der Überfahrt nicht vollständig gefüllt sein, lediglich in einem angemessenen Umfang. Der Zulauf vom Tank zum Vergaser muss manuell ausgestellt werden, sofern dies nicht automatisch geschieht. Kraftfahrstoff in Kanistern oder anderen Behältnissen ist nicht erlaubt. Bei der Ausschiffung dürfen die Motoren der Fahrzeuge nicht gestartet werden, bevor die dazugehörige Anweisung vom Personal erfolgt ist. Die Passagiere müssen ihre Fahrzeuge selber an und von Bord des Schiffes fahren.

47. Die Reederei behält sich das Recht vor, Fahrzeuge zu jeglichem Zeitpunkt  und in jeglicher Art zu bewegen, wenn sie dieses für nötig erachtet. Diese Bewegung geschieht auf Gefahr und Kosten des Passagiers. Fahrzeuge mit Gepäck auf dem Dach, welches vom Boden aus gemessen insgesamt höher als 1,82m ist (6 Fuß) und/oder die Länge und Breite des Fahrzeuges überschreitet, können nur nach Verfügbarkeit und spezieller Vereinbarung mit der Reederei transportiert werden. Für solches Gepäck kann die Reederei nach eigenem Ermessen zusätzliche Gebühren verlangen. Die Reederei behält sich das Recht vor (auf Gefahr und Kosten des Passagiers), nach eigenem Ermessen diese Art von Dachgepäck zu jeglichem Zeitpunkt und auf jegliche Art zu entfernen.

Versicherung

48. Den Passagieren wird geraten, alle nötigen Reiseversicherungen für einen eventuell notwendigen werdenden Rücktritt von der Reise, für Passagiere, Gepäck und Fahrzeuge abzuschließen. Eine solche Versicherung kann über die Reederei zustande kommen – Details auf Anfrage in jeglichem Reise –oder Reedereibüro oder bei ihren Agenten.

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Haustierreiseverordnung

49. Die Reederei unterliegt der von der Regierung geregelten Haustierreiseverordnung. Diese ermöglicht den Transport von Hunden, Katzen und Frettchen ohne Quarantänebestimmungen zwischen Mitgliedsstaaten der EU. Alle Tiere, die gemäß der Haustierreiseverordnung reisen, benötigen einen Haustierpass. Es liegt in der Verantwortung des Haustierhalters, dass dieser Haustierpass alle nötigen Anforderungen für die Einreise erfüllt. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt darf das Tier nicht reisen.

Der Passagier muss sicherstellen, dass alle nötigen Dokumente bezüglich der Überfahrt mit Haustieren vorhanden sind und mitgeführt werden. Dies gilt auch bei nicht-domestizierten Tieren, unabhängig davon, ob die Reise zwischen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt wird oder nicht.

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Umbuchungsgebühren

50. Einsicht in die momentanen Umbuchungsgebühren ist unter (deutschsprachig) https://www.irishferries.com/de/frequently-asked-questions/uber-ihre-buchung/ möglich. Sonderangebote unterliegen gegebenenfalls zusätzlich eigenen Bedingungen für Umbuchungsgebühren. Diese Gebühren sind auf dem dazugehörigen Teil Website www.irishferries.com für den Buchungszeitraum des Sonderangebotes zu finden. 

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Stornogebühren

51. Einsicht in die momentanen Stornogebühren ist unter (deutschsprachig) https://www.irishferries.com/de/frequently-asked-questions/uber-ihre-buchung/ möglich. Sonderangebote unterliegen gegebenenfalls zusätzlich eigenen Bedingungen für Stornogebühren. Diese Gebühren sind auf dem dazugehörigen Teil der Website www.irishferries.com für den Buchungszeitraum des Sonderangebotes zu finden.

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Erstattungen

52. Die momentanen Erstattungsrichtlinien sind unter (deutschsprachig) https://www.irishferries.com/de/frequently-asked-questions/uber-ihre-buchung/ zu finden.

Rabatte

53. Gültige Rabatte, welche Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben wurden, müssen vor Ihrer Hinreise einer Buchung hinzugefügt werden. Es ist nicht möglich Rabatte nachträglich geltend zu machen. Alle Rabatte unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wie die Reederei Ihre persönlichen Daten verwendet

54. Die Reederei verwendet Ihre persönlichen Daten im Rahmen ihrer Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter (deutschsprachig) https://www.irishferries.com/de/datenschutzerklarung/.

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